AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der einfachyou Werbeagentur
Inhaberin: Ramona Weiß

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der AGB widerspricht. Einfachyou Werbeagentur, Inhaberin Ramona Weiß, Auf der Rast 4, 94169 Thurmansbang, nachfolgend „einfachyou Werbeagentur“ genannt, mit den jeweiligen Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Agentur nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn die Agentur ausdrücklich zustimmt.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich in nachfolgende Angebote oder Auftragsbestätigungen einbezogen werden.

1.3. Leistungsgegenstand sind Design-, Beratungs-, und/oder Service-Dienstleistungen der Agentur vorrangig, aber nicht ausschließlich für Unternehmen und Institutionen bei der Erstellung und Implementierung von Leistungen im Digital- und Printbereich.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur, potenziellen Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteil des zwischen dem Auftraggeber und der Agentur zustande gekommenen Dienstleistungsvertrags.

Mitwirkungspflichten und Konsequenzen bei Nichterfüllung: bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht kann folgendes auftreten: z.B. Verschiebung von Terminen, zusätzliche Kosten, etc.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1. Vertragsgrundlage zwischen den Parteien ist das schriftliche Angebot der Agentur. Mit schriftlicher Bestätigung dieses Angebots, die auch per E-Mail oder WhatsApp erfolgen kann, kommt der Vertrag zustande.

3.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner zugrunde liegenden Leistungsinhalte bedarf der Schriftform.

4. Liefer- und Fertigstellungstermine, höhere Gewalt

4.1. Alle im Angebot genannten Termine verstehen sich vorbehaltlich anderweitiger Angabe als unverbindlicher Richtwert.

4.2. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung und müssen zweifelsfrei als solche benannt werden.

4.3. Im Falle von höherer Gewalt, also von der Agentur nicht zu vertretende, unvorhersehbare und/oder unabwendbare Umstände, die die Lieferung verhindern, verzögern oder wesentlich erschweren (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Pandemien etc.), befreien die Agentur für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht und verlängern etwaige Leistungsfristen entsprechend. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich von den eingetretenen oder noch eintretenden Verzögerungen zu unterrichten. Gleichzeitig wird die Agentur den voraussichtlichen, neuen Fertigstellungstermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungszeit nicht verfügbar, ist die Agentur berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers sowie die gesetzlichen Rechte der Agentur, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5. Mitwirkungspflichten, Abnahme, Annahmeverzug

Der Auftraggeber hat die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich durchzuführen, insbesondere erforderliche leistungsbezogene Anweisungen ohne schuldhafte Verzögerung zu geben, leistungsbezogene Rückfragen der Agentur ohne schuldhafte Verzögerung zu beantworten sowie etwaig notwendige Unterlagen und Informationen zu übermitteln.

6. Vergütung

6.1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

6.2. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

6.3. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

6.4. Sollten im Rahmen des Vertragsverhältnisses Termine vor Ort notwendig sein, werden diese zwischen den Parteien gesondert vereinbart.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Entwürfe und Leistungen der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Entwurfsarbeiten ohne Zustimmung der Agentur zu nutzen, d.h. zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

7.2. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die alleinigen Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten, d.h. realisierten und abgeschlossenen Arbeiten. Der Auftraggeber darf die Arbeiten im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts für eigene Zwecke in jedweder Form, d.h. auf Messen, online, in Printmedien, sozialen Netzwerken oder für die mediale Geschäftsausstattung nutzen. Das Nutzungsrecht unterliegt weder einer zeitlichen noch örtlichen Beschränkung.

7.3. Die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Agentur.

7.4. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. Die Agentur hat das Recht, jedwede Nutzung nicht fristgemäß bezahlter Leistungen zu untersagen.

7.5. Dem Auftraggeber ist jede vorvertragliche Verwertung von Informationsmaterialen, Skizzen, Vorlagen, Konzeptentwürfen und sonstigen Unterlagen, die ihm vor Beendigung des Vertrags von der Agentur übermittelt werden, untersagt, sofern diese nicht den vertraglich vereinbarten finalen Leistungen entsprechen. Ebenso ist ihm jegliche Verwertung nicht realisierter Entwurfsarbeiten untersagt.

7.6. Die Agentur ist vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen berechtigt, die von ihr entwickelten Leistungen als Referenzwerbung zu verwenden. z.B. auf Social Media Plattformen.

7.7. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung durch die Agentur angefertigt werden, verbleiben bei dieser. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

7.8. Auch die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte verpflichtet die Agentur nicht dazu, alle Arbeitsunterlagen herauszugeben, sondern nur das reproduzierbare Endergebnis wie im Angebot beschrieben.

8. Geheimhaltungspflichten

8.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei ohne deren schriftliche Einwilligung weder zugänglich zu machen noch anderweitig zu offenbaren. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt. Die Parteien sind verpflichtet, auch ihre Mitarbeiter sowie von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zur Geheimhaltung zu verpflichten. Die Tatsache der Beauftragung selbst unterliegt nicht der Geheimhaltung, es sei denn, diese wird ausdrücklich vereinbart.

8.2. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, sämtliche Informationsmaterialien, Skizzen, Vorlagen, Konzeptentwürfe und sonstigen Unterlagen, die er vor Auftragsvergabe und Zustandekommen des Vertrags von der Agentur übermittelt bekommt, geheim zu halten. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist beim Auftraggeber organisatorisch und technisch auszuschließen.

9. Gewährleistung

9.1. Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

9.2. Ein Nichtgefallen einer von der Agentur erbrachten Leistung stellt keinen Sachmangel dar, soweit die Agentur die vertraglich vereinbarten Vorgaben objektiv erfüllt hat.

10. Darstellung von Webseiten

10.1. Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Die Agentur übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.

11. Suchmaschinen

11.1. Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.

12. Printmedien

12.1. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

13. Montagearbeiten

13.1. Bei vereinbarten Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.

13.2. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, die Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

13.3. Wir übernehmen keinerlei Haftung für eventuell entstandene Schäden aus Witterungseinflüssen (z.B. zerrissene Banner oder Fahnen, herausgerissene Ösen, o.ä.). Der Auftraggeber entscheidet über die Art der Konfektionierung. Für die Art der Konfektionierung übernehmen wir keine Haftung. Wir übernehmen außerdem keine Haftung für die Montage durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen von gelieferten Waren oder Artikeln.

14. Fahrzeugbeschriftungen und Fahrzeug-Teil-/Vollfolierung

14.1. Soweit nicht anders vereinbart, muss das Fahrzeug fettfrei, gereinigt und trocken übergeben werden. Feuchtigkeit muss komplett abgezogen sein (24Std. vor Arbeitsbeginn einfache Wäsche, danach das Fahrzeug in geschlossenen Räumlichkeiten austrocknen lassen).

14.2. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird die erforderliche Arbeit durch die Agentur oder einem Partnerunternehmen durchgeführt und als gesonderter Posten auf der Rechnung ausgewiesen. Erfolgt die Montage der Folien nicht in unserer Werkstatt, so muss der Auftraggeber zur Montage einen geeigneten geschlossenen Raum mit ausreichender Bewegungsfreiheit (Leiter aufstellen etc.) zur Verfügung stellen.

14.3. Die Temperatur im Raum muss mindestens 15 Grad, maximal 35 Grad betragen. Mindestens 1 Stromanschluss muss vorhanden sein. Sofern die Demontage von Anbauteilen wie z.B. Blinker, Klappen etc. notwendig ist, muss der Auftraggeber dies selber durch einen geeigneten Fachbetrieb veranlassen. Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab und werden nicht durch diese retuschiert. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt! Wir beschriften ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff / Untergrund ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet. Unter den vorausgesetzten Gegebenheiten sichern wir eine einwandfreie Beschriftung/Folierung durch unser geschultes Personal, nach branchenüblicher Montagetechnik zu.

14.4. Da Folienbeschichtungen nur oberflächlich erfolgen, kann es vorkommen, dass der Fahrzeuglack z.B. an Fugen und Spalten vereinzelt sichtbar bleibt. Wir behalten uns vor, Details am Fahrzeug (Kühlergrill o.ä. Fahrzeugteile) in Segmenten oder ggf. in Streifen, sowie bei Übergrößen in überlappenden Bahnen nach branchenüblicher Technik zu bekleben. Der Mindestabstand des Betrachters zum Fahrzeug nach der Folienbeschichtung beträgt 2m. Vermeintliche Unregelmäßigkeiten unter dem Betrachtungswert werden nicht anerkannt. Kleinstbläßchen bzw. Rakelspuren ziehen von alleine raus. Größere werden punktiert. Staubeinschlüsse lassen sich nicht hundertprozentig vermeiden.

15. Textilveredelung

15.1. Bei durch den Auftraggeber oder Dritten angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware zur Textilveredelung (Flock/Flexdruck, Bestickung oder Transferdruck) erfolgt die Bearbeitung auf Gefahr des Auftraggebers. Die Agentur erkennt in diesem Fall keine Haftungsansprüche an, die z.B. durch Materialunverträglichkeit, Druckstellen und Löcher durch Verwendung einer Heißtransferpresse oder Stickbildversatz entstehen können, sofern diese nicht grob fahrlässig durch uns verursacht wurden.

15.2. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für die Haltbarkeit von Transfers auf den veredelten Textilien. Leider kann es durch ungünstige Umstände (z.B. Textilbeschichtung, Materialbeschaffenheit etc.) zu Problemen in der Haltbarkeit kommen.

15.3. Pflegehinweise: Textilien dürfen erst 24h nach Veredelung mit Flock, Flex und Textiltransfers gewaschen werden, nur von links auf niedriger Stufe gebügelt und nicht in den Trockner gegeben werden. Auf Weichspüler ist zu verzichten. Nicht über 40° waschen und nicht über den Druck bügeln.

16. Haftung und Freistellung

16.1. Die Agentur haftet – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

16.2. Die Agentur haftet nicht für etwaige durch die Nutzung der gelieferten Inhalte und/oder Produkte verursachte Schäden, es sei denn, diese Schäden sind durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht worden.

16.3. Der Auftraggeber versichert, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht) verstoßen. Die Agentur ist nicht zur Prüfung solcher Inhalte verpflichtet. Der Auftraggeber stellt die Agentur in diesem Zusammenhang vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei, was auch für angemessene Rechtsverteidigungskosten gilt.

16.4. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen z.B. in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Agentur haftet auch nicht für die design-, urheber- und/oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

17. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

17.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegen die Agentur nur befugt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder es sich um Gegenansprüche handelt, die aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Leistungsforderung des Auftraggebers folgen.

17.2. Zurückbehaltungsrechte dürfen im unternehmerischen Verkehr zudem nur ausgeübt werden, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis und einer daraus resultierenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung beruhen.

17.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

18. Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Folgen der Kündigung

18.1. Ein Vertrag über eine einmalige Leistung endet mit der Fertigstellung und/oder Lieferung durch die Agentur. Der Auftraggeber hat das Recht, einen erteilten Auftrag jederzeit zu kündigen.

18.2. Sofern die Agentur die Kündigung nicht durch vertragswidriges Verhalten veranlasst hat, ist sie im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber berechtigt, bereits erbrachte Leistungen vollständig abzurechnen. Für noch nicht erbrachte Leistungen ist die Agentur neben gesetzlichen Ansprüchen wahlweise auch berechtigt, eine Pauschale von 15% der auf den noch ausstehenden Teil des Auftrags entfallenden Vergütung zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt dann das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass der Agentur tatsächlich keine oder geringere Aufwendungen entstanden sind.

18.3. Bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate. Sofern keine der Parteien den Vertrag zum 15. des letzten Vertragsmonats kündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat und ist bis zum 15. eines Monats kündbar.

18.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Regelungen unberührt.

18.5. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, wenn der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die Agentur hat auch das Recht, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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